Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Sichern Sie Ihre Selbstbestimmung für die Zukunft – umfassend, rechtssicher und individuell angepasst.
Warum Vorsorge so wichtig ist
Was passiert, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr in der Lage sind, wichtige Entscheidungen selbst zu treffen? Ohne rechtliche Vorsorge entscheidet in diesen Fällen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), wer für Sie handeln darf und wie.
Mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung behalten Sie die Kontrolle. Sie bestimmen selbst, wer in Ihrem Sinne handeln soll und welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen.
Unsere Experten helfen Ihnen, rechtssichere Dokumente zu erstellen, die genau Ihren Vorstellungen entsprechen und im Ernstfall Bestand haben.
Unsere Leistungen im Überblick
Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung bei der Erstellung rechtlich wirksamer Vorsorgedokumente.
Unsere Vorsorgedokumente im Detail
Erfahren Sie mehr über die wichtigsten rechtlichen Vorsorgedokumente und ihre Bedeutung.
Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist ein zentrales Dokument der rechtlichen Vorsorge. Mit ihr bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, für Sie zu handeln, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.
Die Vollmacht kann verschiedene Bereiche umfassen:
- Gesundheitssorge und Pflegebedürftigkeit
- Vermögenssorge und Bankgeschäfte
- Vertretung gegenüber Behörden
- Wohnungsangelegenheiten
- Post- und Fernmeldeverkehr
Unsere Experten helfen Ihnen, eine individuell angepasste Vorsorgevollmacht zu erstellen, die genau Ihren Wünschen entspricht und rechtlich einwandfrei ist.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.
Eine umfassende Patientenverfügung behandelt unter anderem folgende Aspekte:
- Lebenserhaltende Maßnahmen
- Schmerzlinderung und Symptombehandlung
- Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
- Wiederbelebungsmaßnahmen
- Organspende
Wir unterstützen Sie dabei, eine rechtlich wirksame Patientenverfügung zu erstellen, die Ihre persönlichen Werte und Wünsche berücksichtigt.
Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung kommt dann zum Tragen, wenn eine gerichtliche Betreuung angeordnet werden muss. Mit ihr können Sie im Voraus bestimmen, wer als Betreuer eingesetzt werden soll und wer auf keinen Fall in Frage kommt.
Eine Betreuungsverfügung kann folgende Punkte regeln:
- Vorschlag einer oder mehrerer Personen als Betreuer
- Ausschluss bestimmter Personen als Betreuer
- Wünsche zur Lebensgestaltung während der Betreuung
- Vorgaben zum Umgang mit Vermögen und Wohnung
Unsere Fachleute beraten Sie umfassend zu den Möglichkeiten einer Betreuungsverfügung und erstellen ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Dokument.
So gestaltet sich der Prozess
In nur wenigen Schritten zu Ihrer individuellen rechtlichen Vorsorge.
Unsere Preise
Transparente Preisgestaltung für Ihre individuelle rechtliche Vorsorge.
Basis-Paket
Grundlegende rechtliche Vorsorge für Einzelpersonen
- Persönliches Beratungsgespräch
- Erstellung einer Vorsorgevollmacht
- Erstellung einer Patientenverfügung
- Digitale Kopie der Dokumente
Familien-Paket
Umfassende Vorsorge für Paare oder Familien
- Alles aus dem Basis-Paket
- Für zwei Personen (z.B. Ehepartner)
- Erstellung einer Betreuungsverfügung
- Registrierung der Dokumente
- Notfallkarte für jede Person
Premium-Paket
Maximaler Schutz mit Rundum-Service
- Alles aus dem Familien-Paket
- Jährliche Überprüfung & Aktualisierung
- Sichere digitale Dokumentenverwaltung
- 24/7 Notfall-Hotline für Angehörige
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Ab welchem Alter sollte ich eine Vorsorgevollmacht erstellen?
Grundsätzlich ist es ratsam, ab dem Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre) eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Unvorhergesehene Ereignisse wie Unfälle oder plötzliche schwere Erkrankungen können in jedem Alter eintreten. Je früher Sie vorsorgen, desto länger sind Sie und Ihre Familie abgesichert.
Kann ich mehrere Personen als Bevollmächtigte einsetzen?
Ja, Sie können mehrere Personen als Bevollmächtigte benennen. Dabei haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Sie können bestimmen, dass die Personen nur gemeinsam handeln dürfen (Gesamtvertretung), oder dass jede Person einzeln handlungsbefugt ist (Einzelvertretung). Auch eine Aufteilung nach Aufgabenbereichen ist möglich, z.B. eine Person für Gesundheitsangelegenheiten und eine andere für Vermögensfragen.
Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?
In der Schweiz ist eine notarielle Beglaubigung für die grundsätzliche Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht nicht zwingend erforderlich. Allerdings ist eine öffentliche Beurkundung für bestimmte Rechtsgeschäfte, wie z.B. Grundstücksgeschäfte, notwendig. Zudem erhöht eine notarielle Beglaubigung die Akzeptanz bei Banken, Behörden und anderen Institutionen erheblich. Wir beraten Sie gerne, ob in Ihrem individuellen Fall eine Beglaubigung empfehlenswert ist.
Wo sollte ich meine Vorsorgedokumente aufbewahren?
Ihre Vorsorgedokumente sollten an einem sicheren, aber zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Informieren Sie Ihre Bevollmächtigten über den Aufbewahrungsort. Es empfiehlt sich, eine Kopie bei den Bevollmächtigten zu hinterlegen. Zusätzlich können die Dokumente bei einem Notar oder in einem Vorsorgeregister hinterlegt werden. Wir bieten im Rahmen unserer Premium-Pakete auch eine sichere digitale Dokumentenverwaltung an, die im Ernstfall einen schnellen Zugriff ermöglicht.
Kann ich meine Vorsorgedokumente später noch ändern?
Ja, solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie Ihre Vorsorgedokumente jederzeit ändern, ergänzen oder widerrufen. Dies ist sogar empfehlenswert, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern (z.B. Heirat, Scheidung, Geburt von Kindern) oder wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern. Wir empfehlen eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Dokumente alle 3-5 Jahre.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der Schweiz – Rechtliche Vorsorge für Ihre Selbstbestimmung
Die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung sind zwei zentrale Instrumente der rechtlichen Vorsorge in der Schweiz. In einer Zeit, in der die Lebenserwartung steigt und medizinische Möglichkeiten immer vielfältiger werden, gewinnt die selbstbestimmte Regelung der eigenen Angelegenheiten für den Fall einer Entscheidungsunfähigkeit zunehmend an Bedeutung.
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) bildet den rechtlichen Rahmen für diese Vorsorgedokumente. Mit der Revision des Erwachsenenschutzrechts, die 2013 in Kraft trat, wurden die Möglichkeiten der eigenen Vorsorge gestärkt und klarer geregelt. Ziel war es, die Selbstbestimmung des Einzelnen zu fördern und behördliche Eingriffe auf das notwendige Minimum zu beschränken.
Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es jeder handlungsfähigen Person, für den Fall einer späteren Urteilsunfähigkeit vorzusorgen. Der Vollmachtgeber kann eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen beauftragen, im Falle seiner Urteilsunfähigkeit die Personensorge oder die Vermögenssorge zu übernehmen und ihn im Rechtsverkehr zu vertreten. Die Vollmacht kann sehr umfassend oder auf bestimmte Angelegenheiten beschränkt sein.
Die Patientenverfügung wiederum erlaubt es dem Verfasser, im Voraus festzulegen, welchen medizinischen Maßnahmen er im Falle einer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder nicht zustimmt. Auch die Bestimmung einer Person, die mit dem behandelnden Arzt die medizinischen Maßnahmen besprechen und in seinem Namen entscheiden soll, ist möglich. Die Patientenverfügung muss schriftlich errichtet, datiert und unterzeichnet sein.
Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ist in der Schweiz für die Wirksamkeit dieser Dokumente grundsätzlich keine notarielle Beglaubigung erforderlich. Dennoch kann eine Beglaubigung in bestimmten Fällen sinnvoll sein, um die Akzeptanz bei Banken, Behörden und anderen Institutionen zu erhöhen und Zweifel an der Echtheit oder dem freien Willen bei der Errichtung auszuräumen.
Die Dokumente sollten regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden, insbesondere bei wesentlichen Änderungen der Lebensumstände oder der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Auch sollte sichergestellt werden, dass die Bevollmächtigten über ihre Rolle informiert sind und Zugang zu den Dokumenten haben, wenn sie benötigt werden.
Trotz der großen Bedeutung dieser Vorsorgedokumente haben bisher nur relativ wenige Schweizerinnen und Schweizer entsprechende Vorkehrungen getroffen. Dabei sind die Konsequenzen fehlender Vorsorge erheblich: Ohne Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung entscheidet im Ernstfall die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), wer für eine urteilsunfähige Person Entscheidungen trifft und wie diese aussehen.
Eine professionelle Beratung kann dabei helfen, individuell passende Vorsorgedokumente zu erstellen, die alle relevanten Aspekte berücksichtigen und rechtlich einwandfrei sind. Die Investition in eine umfassende rechtliche Vorsorge schafft Sicherheit und Klarheit – für einen selbst und für die Angehörigen, die im Ernstfall wichtige Entscheidungen mittragen müssen.
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