Betreuungsverhältnisse
Professionelle Unterstützung bei der Einrichtung und Verwaltung von Betreuungsverhältnissen für Ihre Angehörigen.
Was sind Betreuungsverhältnisse?
Wenn eine Person aufgrund einer psychischen Krankheit, einer geistigen Behinderung oder eines ähnlichen Schwächezustands ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, kann ein Betreuungsverhältnis eingerichtet werden.
Ein Betreuungsverhältnis soll die betroffene Person unterstützen und gleichzeitig ihre Selbstbestimmung so weit wie möglich wahren. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist in der Schweiz für die Einrichtung und Überwachung von Betreuungsverhältnissen zuständig.
Als Angehöriger oder Vertrauensperson können Sie eine wichtige Rolle spielen – wir unterstützen Sie dabei, den rechtlichen Rahmen optimal zu gestalten.
Unsere Leistungen im Überblick
Wir bieten umfassende Unterstützung in allen Phasen eines Betreuungsverhältnisses.
Formen der Betreuung in der Schweiz
Das Schweizer Erwachsenenschutzrecht kennt verschiedene Formen der Betreuung, die je nach individueller Situation angewendet werden.
Der Weg zum optimalen Betreuungsverhältnis
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess.
Aus unserer Praxis
Erfahren Sie anhand von Fallbeispielen, wie wir Familien bei Betreuungsverhältnissen unterstützen.
Fall 1: Betreuung für einen Elternteil mit Demenz
Familie Meier wandte sich an uns, als bei der 78-jährigen Mutter eine beginnende Demenz diagnostiziert wurde. Die Tochter wollte sicherstellen, dass sie die Interessen ihrer Mutter vertreten kann, wenn diese dazu nicht mehr in der Lage sein würde.
Unsere Lösung: Wir überprüften zunächst, ob bereits eine Vorsorgevollmacht existierte. Da dies nicht der Fall war und die Mutter noch urteilsfähig war, erstellten wir einen Vorsorgeauftrag. Als sich der Zustand später verschlechterte, unterstützten wir die Tochter bei der Einrichtung einer Vertretungsbeistandschaft.
Ergebnis: Die Mutter konnte so lange wie möglich selbstbestimmt leben. Als dies nicht mehr möglich war, konnte die Tochter die notwendigen Entscheidungen treffen und das Vermögen ihrer Mutter verwalten.
Fall 2: Unterstützung für einen jungen Erwachsenen mit Lernbehinderung
Die Eltern eines 21-jährigen Sohnes mit Lernbehinderung wandten sich an uns, als dieser volljährig wurde. Sie waren besorgt darüber, wie sie ihn weiterhin bei finanziellen und behördlichen Angelegenheiten unterstützen könnten.
Unsere Lösung: Nach einer gründlichen Beurteilung der Situation stellten wir fest, dass der junge Mann in vielen Bereichen selbständig handeln konnte, aber bei finanziellen Angelegenheiten Unterstützung benötigte. Wir beantragten eine Verwaltungsbeistandschaft, bei der die Eltern als Beistände eingesetzt wurden.
Ergebnis: Der junge Mann konnte ein weitgehend selbstbestimmtes Leben führen, während seine finanziellen Angelegenheiten durch die Eltern geschützt waren. Wir unterstützen die Familie weiterhin bei den jährlichen Berichten an die KESB.
Unsere Leistungspakete
Transparente Preisgestaltung für Ihre individuellen Bedürfnisse.
Beratungspaket
Umfassende Erstberatung zur Situation und möglichen Maßnahmen
- 90-minütiges Beratungsgespräch
- Analyse der individuellen Situation
- Aufzeigen der rechtlichen Möglichkeiten
- Schriftliche Handlungsempfehlung
Betreuungspaket
Vollständige Begleitung bei der Einrichtung eines Betreuungsverhältnisses
- Alle Leistungen des Beratungspakets
- Erstellung aller notwendigen Dokumente
- Vorbereitung auf Gespräche mit der KESB
- Begleitung zum ersten KESB-Termin
- Unterstützung bei der ersten Berichterstattung
Komplettpaket
Langfristige Begleitung für Betreuer und Angehörige
- Alle Leistungen des Betreuungspakets
- Unterstützung bei allen KESB-Terminen
- Jährliche Hilfe bei der Berichterstattung
- Unbegrenzte telefonische Beratung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive MwSt. Bei komplexen Fällen oder besonderen Anforderungen erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Betreuungsverhältnissen in der Schweiz.
Wer kann zum Beistand bestellt werden?
Grundsätzlich kann jede natürliche Person zum Beistand bestellt werden, die für diese Aufgabe persönlich und fachlich geeignet ist. Häufig werden Familienangehörige, aber auch professionelle Beistände (z.B. Sozialarbeiter oder Juristen) eingesetzt. Bei der Auswahl werden die Wünsche der betroffenen Person und ihrer Angehörigen nach Möglichkeit berücksichtigt. Die KESB prüft jedoch in jedem Fall die Eignung der vorgeschlagenen Person.
Wie lange dauert die Einrichtung eines Betreuungsverhältnisses?
Die Dauer des Verfahrens kann je nach Komplexität des Falls und Arbeitsbelastung der zuständigen KESB variieren. In der Regel dauert es zwischen 2 und 6 Monaten von der Antragstellung bis zur Einsetzung eines Beistands. In dringenden Fällen kann die KESB auch vorläufige Maßnahmen anordnen, um schneller Schutz zu gewährleisten. Mit unserer Unterstützung kann der Prozess oft beschleunigt werden, da wir alle Unterlagen vollständig und korrekt vorbereiten.
Welche Pflichten hat ein Beistand?
Die Pflichten eines Beistands hängen von der Art der Beistandschaft ab. Zu den typischen Aufgaben gehören:
- Die betroffene Person in den zugewiesenen Bereichen zu vertreten
- Das Vermögen sorgfältig zu verwalten
- Persönlichen Kontakt zur betroffenen Person zu halten
- Regelmäßig Bericht an die KESB zu erstatten (in der Regel alle zwei Jahre)
- Wichtige Entscheidungen mit der betroffenen Person zu besprechen, soweit dies möglich ist
Wir unterstützen Beistände bei der Erfüllung dieser Pflichten und helfen bei der Erstellung der erforderlichen Berichte und Abrechnungen.
Kann ein Betreuungsverhältnis wieder aufgehoben werden?
Ja, eine Beistandschaft kann aufgehoben werden, wenn die Gründe für ihre Anordnung nicht mehr bestehen. Dies kann der Fall sein, wenn sich der Zustand der betroffenen Person verbessert hat oder wenn alternative Unterstützungsmöglichkeiten gefunden wurden. Die Aufhebung kann von der betroffenen Person selbst, von nahestehenden Personen oder vom Beistand beantragt werden. Die KESB prüft dann, ob die Voraussetzungen für eine Aufhebung gegeben sind.
Wie kann ich als Angehöriger ein Betreuungsverfahren einleiten?
Als Angehöriger können Sie bei der zuständigen KESB eine schriftliche Anregung zur Einrichtung einer Beistandschaft einreichen. Dabei sollten Sie die Gründe darlegen, warum Sie eine Beistandschaft für notwendig halten. Es ist ratsam, ärztliche Atteste oder andere Nachweise beizufügen, die die Schutzbedürftigkeit der betroffenen Person belegen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung eines solchen Antrags und beraten Sie zu den Erfolgsaussichten und möglichen Alternativen. Unsere Erfahrung zeigt, dass gut vorbereitete Anträge den Prozess erheblich beschleunigen können.
Betreuungsverhältnisse in der Schweiz – Ein wichtiger Baustein im Erwachsenenschutzrecht
Das Erwachsenenschutzrecht in der Schweiz hat sich mit der umfassenden Revision des Vormundschaftsrechts im Jahr 2013 grundlegend gewandelt. An die Stelle der früheren Vormundschaft, Beiratschaft und Beistandschaft sind nun differenzierte Formen der Beistandschaft getreten, die besser auf die individuellen Bedürfnisse der betroffenen Personen zugeschnitten werden können.
Die Beistandschaft als zentrales Instrument des Erwachsenenschutzrechts dient dem Schutz von Personen, die aufgrund einer geistigen Behinderung, psychischen Störung oder eines ähnlichen Schwächezustands ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Dabei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Es soll nur so viel Schutz wie nötig und so wenig Einschränkung wie möglich gewährt werden.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) als interdisziplinär zusammengesetztes Fachgremium ist für die Anordnung von Beistandschaften zuständig. Dabei prüft sie sorgfältig, ob die Voraussetzungen für eine behördliche Maßnahme gegeben sind und welche Form der Beistandschaft am besten geeignet ist.
Das Schweizer Betreuungsrecht kennt verschiedene Formen der Beistandschaft: Die Begleitbeistandschaft bietet Unterstützung ohne Einschränkung der Handlungsfähigkeit, während die Vertretungsbeistandschaft dem Beistand Vertretungsbefugnisse in bestimmten Bereichen einräumt. Die Verwaltungsbeistandschaft konzentriert sich auf die Vermögensverwaltung, und die umfassende Beistandschaft greift am stärksten in die Rechte der betroffenen Person ein.
Eine wichtige Neuerung im Schweizer Erwachsenenschutzrecht ist die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts durch den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung. Mit diesen Instrumenten kann jeder Mensch im Voraus festlegen, wer im Fall einer späteren Urteilsunfähigkeit für ihn entscheiden soll und welche medizinischen Maßnahmen er wünscht oder ablehnt.
Die Rolle der Angehörigen hat im neuen Recht ebenfalls an Bedeutung gewonnen. So haben Ehegatten und eingetragene Partner bei Urteilsunfähigkeit des Partners in bestimmten Bereichen ein gesetzliches Vertretungsrecht. Auch bei der Auswahl des Beistands werden die Wünsche der betroffenen Person und ihrer Angehörigen berücksichtigt.
Trotz dieser positiven Entwicklungen stellt die praktische Umsetzung des Erwachsenenschutzrechts sowohl die Behörden als auch die Betroffenen und ihre Angehörigen vor Herausforderungen. Die Verfahren sind oft komplex und erfordern spezifisches Fachwissen. Eine professionelle Beratung und Unterstützung kann daher den Prozess erheblich erleichtern und dazu beitragen, dass die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.
Besonders wichtig ist auch die fortlaufende Überprüfung bestehender Betreuungsverhältnisse. Die KESB ist verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob die getroffenen Maßnahmen noch angemessen sind oder angepasst werden müssen. Auch hier können Betroffene und Angehörige aktiv mitwirken, indem sie Veränderungen der Situation mitteilen und gegebenenfalls eine Anpassung oder Aufhebung der Maßnahmen beantragen.
In einer alternden Gesellschaft gewinnt das Thema Betreuungsverhältnisse zunehmend an Bedeutung. Mit der frühzeitigen und fachkundigen Planung können viele Probleme vermieden und die Selbstbestimmung auch in schwierigen Lebensphasen gewahrt werden.
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