FamilienSchutz

Vertretung vor der KESB

Kompetente rechtliche Vertretung in Verfahren vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in der Schweiz.

KESB-Vertretung

Die KESB und ihre Verfahren verstehen

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist in der Schweiz für den Schutz von Personen zuständig, die Unterstützung benötigen. Dies können Kinder sein, deren Wohl gefährdet ist, oder Erwachsene, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

Verfahren vor der KESB können komplex und emotional belastend sein. Ohne professionelle Unterstützung ist es oft schwierig, die eigenen Rechte und Interessen wirksam zu vertreten.

Wir bieten Ihnen kompetente rechtliche Vertretung und Begleitung in allen Verfahren vor der KESB, damit Ihre Stimme gehört wird und Ihre Interessen gewahrt bleiben.

Unsere Leistungen im Überblick

Wir bieten umfassende Unterstützung in allen Phasen eines KESB-Verfahrens.

Erstberatung

Umfassende Beratung zu Ihrer individuellen Situation, dem Verfahrensablauf und Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Antragstellung

Professionelle Erstellung und Einreichung von Anträgen, Stellungnahmen und anderen Dokumenten im KESB-Verfahren.

Akteneinsicht

Beantragung und Durchführung der Akteneinsicht, um alle relevanten Informationen für Ihren Fall zu erhalten.

Persönliche Vertretung

Professionelle Vertretung bei Anhörungen, Gesprächen und Verhandlungen mit der KESB und anderen Beteiligten.

Rechtsmittel

Einlegung von Beschwerden und anderen Rechtsmitteln gegen unerwünschte Entscheidungen der KESB.

Mediation

Vermittlung zwischen den Beteiligten zur Findung einvernehmlicher Lösungen und Vermeidung langwieriger Verfahren.

Typische KESB-Verfahren

Die KESB ist in verschiedenen Bereichen tätig. Wir unterstützen Sie in allen Verfahrensarten.

Kindesschutzverfahren

  • Sorgerechtsstreitigkeiten

    Vertretung in Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge bei Trennung oder Scheidung.

  • Umgangsregelungen

    Unterstützung bei der Vereinbarung oder Durchsetzung von Besuchs- und Kontaktrechten.

  • Kindeswohlgefährdungen

    Vertretung von Eltern oder Angehörigen bei Vorwürfen der Kindeswohlgefährdung.

  • Beistandschaften für Kinder

    Beratung und Vertretung bei der Einrichtung von Beistandschaften für minderjährige Kinder.

Erwachsenenschutzverfahren

  • Beistandschaften

    Unterstützung bei der Einrichtung oder Anfechtung verschiedener Formen von Beistandschaften.

  • Fürsorgerische Unterbringung

    Vertretung bei Verfahren zur fürsorgerischen Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.

  • Vorsorgeauftrag

    Unterstützung bei der Validierung oder Anfechtung eines Vorsorgeauftrags durch die KESB.

  • Beschwerden gegen Beistände

    Vertretung bei Beschwerden gegen Handlungen oder Unterlassungen eines Beistands.

Warum Sie uns vertrauen können

Erfahren Sie, was uns bei der Vertretung vor der KESB auszeichnet.

Langjährige Erfahrung

Unser Team verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Vertretung vor KESB-Behörden in verschiedenen Schweizer Kantonen.

Interdisziplinäres Team

Unser Team besteht aus Experten verschiedener Fachrichtungen: Juristen, Sozialarbeiter und Psychologen arbeiten Hand in Hand für Ihre Interessen.

Empathischer Ansatz

Wir verstehen die emotionale Belastung, die mit KESB-Verfahren einhergehen kann, und bieten eine einfühlsame und unterstützende Begleitung.

Unser Vorgehen

So unterstützen wir Sie Schritt für Schritt in Ihrem KESB-Verfahren.

1

Analyse

Wir analysieren Ihre Situation gründlich und entwickeln eine auf Ihren Fall zugeschnittene Strategie.

2

Vorbereitung

Wir bereiten alle notwendigen Dokumente vor und sammeln relevante Beweise für Ihren Fall.

3

Vertretung

Wir vertreten Sie professionell bei allen Terminen und Verhandlungen vor der KESB.

4

Nachbetreuung

Wir begleiten Sie auch nach dem Abschluss des Verfahrens und unterstützen bei der Umsetzung der Entscheidungen.

Erfolgsgeschichten

Erfahren Sie anhand von Fallbeispielen, wie wir unseren Klienten in KESB-Verfahren helfen konnten.

Erfolgreiche Anfechtung einer fürsorgerischen Unterbringung

Unser Klient wurde nach einer persönlichen Krise gegen seinen Willen in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Nach einer gründlichen Analyse der Situation stellten wir fest, dass die Voraussetzungen für eine fürsorgerische Unterbringung nicht gegeben waren.

Wir legten sofort Beschwerde ein und konnten in der Verhandlung nachweisen, dass unser Klient nicht selbst- oder fremdgefährdend war und dass ambulante Maßnahmen ausreichend gewesen wären.

Ergebnis: Das Gericht gab unserer Beschwerde statt und ordnete die sofortige Entlassung unseres Klienten an. Wir halfen ihm anschließend, geeignete ambulante Unterstützung zu finden.

Person vor Gericht

Einvernehmliche Regelung in einem Sorgerechtsstreit

Familie mit Kind

In einem hoch eskalierten Sorgerechtsstreit nach einer Scheidung vertrat unser Team einen Vater, dem der Kontakt zu seinen Kindern erheblich erschwert wurde. Die Mutter hatte bei der KESB einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht gestellt.

Statt den Konflikt weiter zu eskalieren, schlugen wir ein Mediationsverfahren vor und konnten beide Parteien davon überzeugen, daran teilzunehmen. In mehreren Sitzungen erarbeiteten wir eine Lösung, die die Bedürfnisse beider Elternteile und vor allem die der Kinder berücksichtigte.

Ergebnis: Die Eltern einigten sich auf ein gemeinsames Sorgerecht mit einem detaillierten Betreuungsplan. Die KESB genehmigte diese Vereinbarung, und die Familie konnte einen langwierigen und belastenden Rechtsstreit vermeiden.

Unsere Tarife

Transparente Preisgestaltung für Ihre rechtliche Vertretung.

Erstberatung

Umfassende Erstanalyse Ihrer Situation mit Handlungsempfehlungen

CHF 250
  • 90-minütiges Beratungsgespräch
  • Rechtliche Ersteinschätzung
  • Strategieempfehlung
  • Kostenübersicht für weitere Schritte
Anfragen
Empfohlen

Standardvertretung

Umfassende Vertretung in einem KESB-Verfahren

CHF 2'500
  • Umfassende Fallanalyse und Strategie
  • Erstellung aller erforderlichen Dokumente
  • Persönliche Vertretung bei Anhörungen
  • Verhandlungen mit anderen Beteiligten
  • Regelmäßige Statusberichte und Beratung
Anfragen

Komplexe Fälle

Umfassende Vertretung in komplexen oder langwierigen Verfahren

Individuell
  • Alle Leistungen der Standardvertretung
  • Vertretung in mehrinstanzlichen Verfahren
  • Einholung von Gutachten
  • Interdisziplinäres Experten-Team
Anfragen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive MwSt. Der genaue Preis für komplexe Fälle hängt vom Umfang und der Komplexität des Verfahrens ab und wird nach einem kostenlosen Erstgespräch individuell kalkuliert.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur KESB-Vertretung.

Brauche ich einen Anwalt für ein KESB-Verfahren?

Für Verfahren vor der KESB besteht kein Anwaltszwang. Sie können sich selbst vertreten oder durch eine Person Ihrer Wahl vertreten lassen. Aufgrund der rechtlichen Komplexität und der oft weitreichenden Konsequenzen der Entscheidungen ist eine professionelle Vertretung jedoch empfehlenswert. Unser Team aus Juristen und anderen Fachexperten kann Ihre Interessen effektiv vertreten und dazu beitragen, dass Ihre Rechte gewahrt werden.

Wie lange dauert ein KESB-Verfahren?

Die Dauer eines KESB-Verfahrens kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Komplexität des Falls, der Arbeitsbelastung der jeweiligen KESB und der Kooperation aller Beteiligten. Einfache Verfahren können innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein, während komplexe Fälle mehrere Monate oder in Ausnahmefällen sogar über ein Jahr dauern können. Mit einer professionellen Vertretung können unnötige Verzögerungen oft vermieden und der Prozess beschleunigt werden.

Was kostet mich eine KESB-Vertretung?

Die Kosten für eine KESB-Vertretung hängen vom Umfang und der Komplexität des Verfahrens ab. Für eine Standardvertretung in einem KESB-Verfahren berechnen wir in der Regel eine Pauschale von CHF 2'500, die alle wesentlichen Leistungen abdeckt. Bei besonders komplexen oder langwierigen Verfahren erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot nach einem kostenlosen Erstgespräch.

In manchen Fällen können die Kosten für die rechtliche Vertretung ganz oder teilweise von der Rechtshilfe übernommen werden, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten der Kostenübernahme.

Kann ich gegen Entscheidungen der KESB vorgehen?

Ja, gegen Entscheidungen der KESB können Sie Beschwerde einlegen. In der Regel beträgt die Beschwerdefrist 30 Tage ab Zustellung der Entscheidung. Zuständig für die Beschwerde ist je nach Kanton entweder das Bezirksgericht, das Kantonsgericht oder ein spezielles Verwaltungsgericht.

Eine Beschwerde muss schriftlich eingereicht werden und eine Begründung enthalten, warum die Entscheidung der KESB fehlerhaft ist. Wir unterstützen Sie bei der Formulierung und Einreichung einer solchen Beschwerde und vertreten Sie auch im Beschwerdeverfahren.

Wie kann ich mich auf eine KESB-Anhörung vorbereiten?

Eine gute Vorbereitung auf eine KESB-Anhörung ist wichtig. Hier einige Tipps:

  • Sammeln Sie alle relevanten Dokumente und Unterlagen
  • Machen Sie sich Notizen zu den wichtigsten Punkten, die Sie ansprechen möchten
  • Bereiten Sie sich auf mögliche Fragen vor
  • Bleiben Sie sachlich und konzentrieren Sie sich auf das Wohl der betroffenen Person
  • Nehmen Sie eine Vertrauensperson oder eine rechtliche Vertretung mit

Als Ihre rechtliche Vertretung bereiten wir Sie gründlich auf die Anhörung vor und begleiten Sie persönlich, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen optimal vertreten werden.

KESB-Vertretung in der Schweiz – Kompetente Unterstützung in herausfordernden Zeiten

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) spielt im Schweizer Rechtssystem eine zentrale Rolle beim Schutz von Personen, die Unterstützung benötigen. Seit der Reform des Vormundschaftsrechts im Jahr 2013 hat die KESB als interdisziplinäre Fachbehörde die Aufgabe übernommen, Menschen in vulnerablen Situationen zu schützen und ihre Selbstbestimmung so weit wie möglich zu wahren.

Verfahren vor der KESB können für alle Beteiligten eine große Herausforderung darstellen. Die emotionale Belastung, die mit Fragen des Kindes- oder Erwachsenenschutzes einhergeht, wird oft durch die Komplexität des Verfahrens und die Ungewissheit über den Ausgang verstärkt. Eine professionelle Vertretung kann in dieser Situation eine wertvolle Unterstützung bieten.

Die KESB ist in verschiedenen Bereichen tätig, darunter die Anordnung von Beistandschaften für Kinder und Erwachsene, die Regelung des Sorgerechts und des Umgangsrechts, die Genehmigung von Vorsorgeaufträgen sowie die Anordnung fürsorgerischer Unterbringungen. Dabei muss sie stets das Wohl der betroffenen Person in den Mittelpunkt stellen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten: Es soll nur so viel Schutz wie nötig und so wenig Einschränkung wie möglich gewährt werden.

In der öffentlichen Wahrnehmung wird die KESB manchmal kritisch betrachtet, insbesondere wenn es um Entscheidungen geht, die tief in die familiären Strukturen eingreifen. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass die KESB nach klaren rechtlichen Vorgaben handelt und ihre Entscheidungen auf fachlicher Expertise basieren. Dennoch kann es in Einzelfällen zu Fehleinschätzungen kommen oder zu Situationen, in denen eine andere Lösung besser geeignet wäre.

Hier setzt eine qualifizierte KESB-Vertretung an: Sie stellt sicher, dass die Interessen der betroffenen Person oder ihrer Angehörigen angemessen berücksichtigt werden und dass alle relevanten Informationen in das Verfahren einfließen. Eine gute Vertretung kennt nicht nur die rechtlichen Grundlagen, sondern verfügt auch über das notwendige Verständnis für die psychosozialen Aspekte des Falls und kann zwischen verschiedenen Beteiligten vermitteln.

Besonders wichtig ist die professionelle Vertretung in Verfahren, die mit einschneidenden Maßnahmen verbunden sein können, wie beispielsweise der Fremdplatzierung eines Kindes oder der fürsorgerischen Unterbringung eines Erwachsenen. Hier geht es nicht nur darum, rechtliche Argumente vorzubringen, sondern auch darum, konstruktive Alternativen aufzuzeigen und Lösungen zu finden, die den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der KESB-Vertretung ist die Kommunikation. Die Sprache der Behörden und die verwendeten Fachbegriffe sind für Laien oft schwer verständlich. Eine gute Vertretung übersetzt diese Fachsprache und erklärt den Betroffenen in klaren Worten, was die einzelnen Schritte des Verfahrens bedeuten und welche Konsequenzen bestimmte Entscheidungen haben können.

Nicht zuletzt kann eine professionelle Vertretung auch dazu beitragen, unnötige Verzögerungen im Verfahren zu vermeiden und eine zeitnahe Lösung zu finden. Dies ist besonders im Kindesschutz von Bedeutung, wo schnelles Handeln oft erforderlich ist, um das Wohl des Kindes zu sichern.

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